Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorliegende allgemeine Bedingungen für Reservierungen einzelner Tische mit der Kleinod Gruppe (Kleinod-die Bar, Prunkstück sowie Kleinod Stadtgarten), sind Vertragsbestandteil der von Ihnen bestätigten Reservierung – sofern keine anderen Abmachungen per Email getroffen wurden.
Durch Ihre schriftliche Rückbestätigung wird Ihre Reservierung fixiert, sämtliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Form.
Als Reservierungs-Partner unterliegen Sie folgenden Bedingungen.
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alle konsumierten Getränke werden von uns nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt, welche von der Mindestkonsumation abgezogen wird. Sollte die vereinbarte Mindestkonsumation zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, die Differenzsumme als Raummiete zu verrechnen.
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Die Mindestkonsumation versteht sich inklusive der gesetzlichen MWSt. Gegebenfalls ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% nach Reservierungsbestätigung zu leisten.
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Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor dem Reservierungstermin erstatten wir die angezahlte Summe retour. Bei Stornierung innerhalb 48 Stunden vor dem Reservierungstermin kann die bereits verrechnete Anzahlung in der Höhe von 50% nicht mehr erstattet werden. Am Reservierungstag ist keine Stornierung möglich und wir behalten uns vor, die vereinbarte Gesamtsumme abzüglich Anzahlung, wenn vorhanden, in Rechnung zu stellen.
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Auch ohne einer Anzahlung muss eine Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Reservierungstermin schriftlich erfolgen.
Andernfalls wird die vereinbarte Mindestkonsumation in Rechnung gestellt. -
Stornierungen können ausschließlich in schriftlicher Form (per Mail) erfolgen.
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Bei einer unangekündigten Verspätung ab 30 Minuten gilt die Reservierung als „no-Show“ und die vereinbarte Mindestkonsumation wird automatisch in Rechnung gestellt. Die Tische werden in diesem Fall gleich weiter vergeben.
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Rechnungen sind ab Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind 7% Verzugszinsen zu entrichten.
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Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.